AGB

Niederländischer Verband der Dolmetscher und Übersetzer (NGTV)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN *

* Bei Widersprüchlichkeit oder Doppeldeutigkeit zwischen der niederländischen Originalfassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der vorliegenden Übersetzung ist der niederländische Text verbindlich

Artikel 1 - Anwendbarkeit der Bedingungen

1.1  Die vorliegenden Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen dem NGTV-Dolmetscher/Übersetzer (im Folgenden `der Übersetzer´ genannt) und einem Auftraggeber, auf den der Übersetzer diese Bedingungen für anwendbar erklärte, und zwar unter Ausschluss der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, sofern der Übersetzer von den vorliegenden Bedingungen nicht ausdrücklich abwich.

1.2  Die vorliegenden Bedingungen finden auch auf alle Verträge mit dem Übersetzer Anwendung, zu deren Ausführung Dritte hinzugezogen werden.

Artikel 2 - Angebote, Zustandekommen des Vertrags

2.1  Alle Angebote und Preisangaben des Übersetzers sind unverbindlich.

2.2  Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot des Übersetzers schriftlich akzeptiert hat, oder aber - wenn kein schriftliches Angebot abgegeben wurde - durch die schriftliche Bestätigung eines vom Auftraggeber erteilten Auftrags durch den Übersetzer. Konnte der Übersetzer nicht innerhalb von fünf Tagen den vollständigen Text einsehen, so kann er jedoch nach der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber die gemachte Preisangabe und die angegebenen Fristen noch widerrufen. Alle Preisangaben und Angebote verstehen sich ohne Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

2.3  Der Übersetzer darf denjenigen als seinen Auftraggeber betrachten, der ihm den Auftrag erteilte, sofern dieser dabei nicht ausdrücklich mitteilte, kraft eines Auftrags, im Namen und für Rechnung eines Dritten zu handeln und unter der Voraussetzung, dass dem Übersetzer Name und Adresse dieses Dritten gleichzeitig mitgeteilt wurden.

Artikel 3 - Änderung, Widerrufung von Aufträgen

3.1  Nimmt der Auftraggeber nach dem Zustandekommen des Vertrags Änderungen im Auftrag vor, die nicht geringer Art sind, so ist der Übersetzer berechtigt, die Frist und/oder das Honorar anzugleichen oder aber den Auftrag noch abzulehnen.

3.2  Widerruft der Auftraggeber einen Auftrag, so hat er die Bezahlung des bereits ausgeführten Teils des Auftrags  vorzunehmen sowie eine Entschädigung auf der Grundlage eines Stundentarifs für bereits ausgeführte Nachforschungsarbeiten für den restlichen Teil des Auftrags zu zahlen.

3.3  Hat der Übersetzer für die Ausführung des Auftrags Zeit reserviert und kann diese nicht mehr anderweitig genutzt werden, so ist der Auftraggeber zu einer Entschädigung von 50% des Honorars für den nicht ausgeführten Teil des Auftrags verpflichtet.

Artikel 4 - Ausführung der Aufträge, Geheimhaltung

4.1  Der Übersetzer ist verpflichtet, den Auftrag nach bestem Wissen und Können und mit gutem Fachwissen für das vom Auftraggeber spezifizierte Ziel auszuführen.

4.2  Der Übersetzer wird alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Information streng vertraulich behandeln. Der Übersetzer wird seine Mitarbeiter zur Geheimhaltung verpflichten. Der Übersetzer haftet jedoch nicht für die Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch seine Mitarbeiter, wenn er glaubhaft machen kann,  dass er diese Verletzung nicht verhindern konnte.

4.3  Wurde nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart, so ist der Übersetzer berechtigt, den Auftrag von einem Dritten (mit)ausführen zu lassen, und zwar unbeschadet seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die vertrauliche Behandlung und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. Der Übersetzer hat den betreffenden Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten.

4.4  Der Auftraggeber stellt auf Wunsch inhaltliche Informationen über den zu übersetzenden Text sowie Dokumentation und Terminologie zur Verfügung. Der Versand der betreffenden Schriftstücke erfolgt jeweils für Rechnung  und Gefahr des Auftraggebers.

4.5  Der Übersetzer garantiert nicht die Richtigkeit der ihm vom Auftraggeber verschafften Angaben und übernimmt keine Verantwortung für welchen Schaden auch immer, falls er von falschen oder unvollständigen vom Auftraggeber erteilten Angaben ausgeht, auch wenn diese in gutem Glauben zur Verfügung gestellt wurden.

Artikel 5 - Geistiges Eigentum

5.1  Wurde nicht ausdrücklich und in Schriftform etwas anderes vereinbart, so behält der Übersetzer das Urheberrecht an den von ihm angefertigten Übersetzungen und anderen Texten.

5.2  Der Auftraggeber schützt den Übersetzer gegen Forderungen Dritter wegen einer angeblichen Verletzung von Eigentums-,

       Patent-, Urheber- oder anderen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags.

Artikel 6 - Vertragsauflösung

Falls der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt sowie auch im Falle des Konkurses, des Zahlungsaufschubs oder der Auflösung des Unternehmens des Auftraggebers ist der Übersetzer ohne jegliche Schadensersatzpflicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder aber dessen Durchführung aufzuschieben. Er kann alsdann die sofortige Bezahlung des ihm zustehenden Betrags verlangen.

Artikel 7 - Reklamationen und Konflikte

7.1  Beschwerden in Bezug auf das Gelieferte sind vom Auftraggeber so rasch wie möglich vorzubringen und sind dem Übersetzer auf jeden Fall innerhalb von zehn Werktagen nach der Lieferung in Schriftform mitzuteilen. Das Vorbringen einer Beschwerde befreit den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.

7.2  Ist die Beschwerde berechtigt, so wird der Übersetzer das Gelieferte innerhalb eines  angemessenen Zeitraums verbessern

oder ersetzen oder aber, wenn er der Forderung nach einer Verbesserung billigerweise nicht entsprechen kann, einen Preisnachlass gewähren.

7.3  Gelangen Auftraggeber und Übersetzer nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums hinsichtlich der Beschwerde zu einer Lösung, so kann der Konflikt innerhalb von zwei Monaten, nachdem sich dies herausgestellt hat, dem Konflikt- und Disziplinarausschuss der NGTV vorgelegt werden. Die Schlichtung des Konflikts findet alsdann gemäß dem  NGTV-Konfliktreglement statt.

7.4  Das Beschwerderecht des Auftraggebers verfällt, falls er das Gelieferte bearbeitete oder bearbeiten ließ und daraufhin an einen Dritten weiterlieferte.

Artikel 8 - Lieferfrist und -termin

8.1  Die vereinbarte Lieferfrist ist eine angestrebte Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich in Schriftform etwas anderes vereinbart. Der Übersetzer ist verpflichtet, den Auftraggeber unmittelbar in Kenntnis zu setzen, sobald ihm deutlich wird, dass eine fristgerechte Lieferung nicht möglich ist.

8.2  Bei einer anzulastenden Überschreitung der zugesagten Frist ist der Auftraggeber zu einer einseitigen Auflösung des Vertrags berechtigt, falls auf die Vertragsdurchführung billigerweise nicht länger gewartet werden kann. Der Übersetzer ist in diesem Fall zu keinerlei Schadensersatz verpflichtet.

8.3  Die Lieferung gilt zum Zeitpunkt der persönlichen Ablieferung oder der Versendung per Post, Telefax, Kurier oder Modem als erfolgt.

8.4  Die Lieferung von Daten über elektronische Post gilt in dem Augenblick als erfolgt,  in dem das Medium die Versendung bestätigt hat.

Artikel 9 - Honorar und Bezahlung

9.1  Das Honorar eines Übersetzers basiert im Prinzip auf einem Worttarif. Für andere Arbeiten als Übersetzungsarbeiten wird im Prinzip ein Honorar auf der Grundlage eines Stundentarifs in Rechnung gestellt. Der Übersetzer kann dem Auftraggeber zugleich neben seinem Honorar auch die mit der Durchführung des Auftrages verbundenen Auslagen in Rechnung stellen.

9.2  Das Honorar versteht sich ohne Umsatzsteuer., es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

9.3  Rechnungen sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in der Währung zu begleichen, in der die Rechnung erstellt wurde. Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen ist der Auftraggeber unverzüglich und ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber für den Rechnungsbetrag die gesetzlichen Zinsen ab dem Verzugsdatum bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung zu zahlen.

9.4  Im Fall außergerichtlicher Inkassokosten gilt ein Inkassotarif von 15% für die ersten  EUR 2269,45 der Gesamtsumme mit Zinsen und ein Tarif von 10% für den darüberliegenden Betrag mit einem Minimum von EUR 68,08.

Artikel 10 - Haftung: Gewährleistung

10.1 Der Übersetzer haftet ausschließlich für den Schaden, der die unmittelbare und nachweisliche Folge der dem  Übersetzer anzulastenden Fehler ist. Der Übersetzer haftet niemals für alle anderen Schadensformen,  wie etwa Betriebsschaden,  Verzögerungsschaden und Gewinnausfall. Die Haftung beschränkt sich auf jeden Fall auf einen Betrag, der dem Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags ohne Umsatzsteuer entspricht.

10.2 Die Doppeldeutigkeit des zu übersetzenden Textes befreit den Übersetzer von jeglicher Haftpflicht.

10.3 Die Beurteilung der Frage, ob ein zu übersetzender Text oder die Übersetzung bestimmte Risiken für Personenschaden beinhaltet, ist völlig für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

10.4 Der Übersetzer haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust der zur Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Dokumente, Informationen oder Informationsträger. Der Übersetzer haftet auch nicht für einen Schaden, der  infolge der Benutzung von Informationstechnologie und modernen Telekommunikationsmitteln entsteht.

10.5 Die Haftung des Übersetzers beschränkt sich in allen Fällen auf EUR 45.389,- pro Ereignis.

10.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Übersetzer gegen alle Forderungen Dritter zu schützen, die aus der Benutzung des Gelieferten entstehen, es sei denn, es besteht für den Übersetzer aufgrund des vorliegenden Artikels eine Haftpflicht.

Artikel 11 - Höhere Gewalt

11.1 Unter höherer Gewalt werden in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen außer dem, was darunter im Gesetz und in der Rechtsprechung verstanden wird, alle von außen her entstehenden Ursachen verstanden, und zwar vorhergesehene und unvorhergesehene, auf die der Übersetzer keinen Einfluss ausüben kann, wodurch er jedoch nicht imstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Darunter werden in jedem Fall, jedoch nicht ausschließlich, verstanden: Feuer, Unfall, Krankheit, Arbeitseinstellung, Aufruhr, Krieg, staatliche Maßnahmen und Transportbehinderungen.

11.2 Während der Situation der höheren Gewalt werden die Verpflichtungen des Übersetzers aufgeschoben. Dauert der Zeitraum, in dem dem Übersetzer durch höhere Gewalt die Erfüllung der Verpflichtungen nicht möglich ist, länger als zwei Monate an, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, und zwar ohne dass in einem solchen Fall eine  Schadensersatzpflicht besteht. Ist der Auftraggeber Konsument, so gilt die im vorliegenden Absatz genannte Aufschubsbefugnis nur, sofern ihm diese Befugnis aufgrund des Gesetzes zusteht.

11.3 Hat der Übersetzer bei Beginn der Situation der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist er berechtigt, die bereits verrichtete Arbeit gesondert zu fakturieren und der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handle es sich um einen  gesonderten Vertrag.

Artikel 12 - Anwendbares Recht

12.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer findet niederländisches Recht Anwendung.

12.2 Alle Konflikte in Bezug auf die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Urteil des zuständigen niederländischen Gerichts unterworfen.

Artikel 13 - Hinterlegung und Eintragung

13.1 Die vorliegenden revidierten, allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der Industrie- und Handelskammer Amsterdam im Mai 2001 unter der Hinterlegungsnummer 405 16706 hinterlegt.

Die ‘Nederlands Genootschap van Tolken en Vertalers' ist im Vereinigungsregister der Industrie- und Handelskammer Amsterdam unter der Nummer 405 16076 eingetragen.

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